Wir sind KBG!

News

Aktuelles von Ihrer
Kölner Baugenossenschaft

Ein bekanntes Gesicht wird neue Mitarbeiterin bei der KBG. Seit dem 01.07.2024 ist Stephanie Grüttner wieder Teil des Teams der KBG. Wir freuen uns alle sehr, dass Sie sich…

Es waren 29 Jahre! 25 Jahre, zunächst als Regiehandwerker, dann verantwortlich für den Bereich Instandhaltung und Wohnungsmodernisierung bei der KBG…

Die Mitgliederversammlung 2025 fand am Donnerstag, den 03.07.2025 im Brunosaal in Köln-Klettenberg statt. Dabei wurde der Aufsichtsrat und der Vorstand …

Die bei der letzten Mitgliederversammlung beschlossene Satzung, ist beim Amtsgericht Köln eingetragen worden und kann hier eingesehen werden.

Genossenschaft

Wir sind KBG!

Wie schon die Zahl neunzehnhundertzwanzig in unserem Namenszug anzeigt, haben wir unser 100-jähriges bereits geschafft. Aber schön der Reihe nach…

Wohnungsbestand

Gut wohnen mit Stadtteilbezug

Der Wohnungsbestand der Kölner Baugenossenschaft erstreckt sich über die Stadtteile Raderthal, Zollstock, Mülheim sowie Wesseling. Diese Stadtteile sind teilweise sehr unterschiedlich geprägt. Und Wesseling gehört ja nicht wirklich zu Köln.

Service

Ansprechpartner & Mitarbeiter

Wie schon die Zahl neunzehnhundertzwanzig in unserem Namenszug anzeigt, haben wir unser 100-jähriges bereits geschafft. Aber schön der Reihe nach…

News

100 + 2 Jahre KBG

Am 19.06.2022 fand in der Santos Event Location die 100 + 2 Feier der KBG statt.

FAQ

Die meistgestellten Fragen. Beantwortet.

Wie erfahre ich von freien Wohnungen?

Freie Wohnungen werden in der Regel auf unserer Website und auf Immobilienscout24 inseriert.

Wir haben momentan einen Aufnahmestopp von Mitgliedern, es sei denn, Sie erhalten die Zusage zur Anmietung einer unserer Genossenschaftswohnungen. Dann ist der Beitritt als Mitglied mit den entsprechenden Pflichtanteilen erforderlich.

Eine Warteliste führen wir lediglich für unsere Mitglieder.

Gemäß § 556 BGB ist die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.

Unsere beiden Gästewohnungen können von jedem KBG Mitglied angemietet werden.

Nach unserer Satzung, § 7 Abs. 1 und 2, endet die Mitgliedschaft mit dem Schluss eines Geschäftsjahres. Die Kündigung muss mindestens 6 Monate vorher schriftlich erfolgen.

Die Wohnungstürschlüssel können vom Mieter auf eigene Kosten bei jedem Schlüsseldienst nachgemacht werden, wir empfehlen die Firma Heyne auf der Vorgebirgstr. 199.

Die Hauseingangstürschlüssel können nur bei uns am Empfang käuflich erworben werden.

Kontakt

Sie haben Fragen?

Unser Team hilft Ihnen gerne weiter. Wir sind für Sie da.

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