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Wir sind KGB!
Wie schon die Zahl neunzehnhundertzwanzig in unserem Namenszug anzeigt, haben wir unser 100-jähriges bereits geschafft. Aber schön der Reihe nach…
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100 + 2 Jahre KGB
Am 19.06.2022 fand in der Santos Event Location die 100 + 2 Feier der KGB statt.
FAQ
Die meistgestellten Fragen. Beantwortet.
Wie erfahre ich von freien Wohnungen?
Freie Wohnungen werden in der Regel auf unserer Website und auf Immobilienscout24 inseriert.
Kann ich vorab Mitglied werden?
Wir haben momentan einen Aufnahmestopp von Mitgliedern, es sei denn, Sie erhalten die Zusage zur Anmietung einer unserer Genossenschaftswohnungen. Dann ist der Beitritt als Mitglied mit den entsprechenden Pflichtanteilen erforderlich.
Gibt es eine Warteliste?
Eine Warteliste führen wir lediglich für unsere Mitglieder.
Wann kann ich mit meiner Betriebs- und Heizkostenabrechnung rechnen?
Gemäß § 556 BGB ist die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.
Wer kann die Gästewohnungen mieten?
Unsere beiden Gästewohnungen können von jedem KBG Mitglied angemietet werden.
Wie lautet die Kündigungsfrist meiner Genossenschaftsanteile?
Nach unserer Satzung, § 7 Abs. 1 und 2, endet die Mitgliedschaft mit dem Schluss eines Geschäftsjahres. Die Kündigung muss mindestens 6 Monate vorher schriftlich erfolgen.
Wo kann ich meine Wohnungstür- und Hauseingangstürschlüssel nach machen lassen?
Die Wohnungstürschlüssel können vom Mieter auf eigene Kosten bei jedem Schlüsseldienst nachgemacht werden, wir empfehlen die Firma Heyne auf der Vorgebirgstr. 199.
Die Hauseingangstürschlüssel können nur bei uns am Empfang käuflich erworben werden.
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