Mitglied werden und Mieter sein

Bei uns sind Sie nicht einfach Mieter, sondern zugleich ein Mitglied. Über Geschäftsanteile sind Sie Gemeinschaftseigentümer. Und wer Eigentümer ist, der hat es besser als jeder Mieter. Über die Mitgliederversammlung können Sie Einfluss nehmen auf der Belange der Genossenschaft. Mitglieder der KBG1920 können Sie nur im Zuge einer Neuvermietung werden. Nur natürliche Personen sowie Personenhandelsgesellschaften und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts können Mitglied werden.

Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist eine vom Bewerber zu unterschreibende Beitrittserklärung, die Zulassung durch die Genossenschaft, die Zahlung von drei Pflichtanteilen sowie von weiteren Anteilen, die gemäß unserer Satzung nach m²-Wohnfläche gestaffelt sind, erforderlich.

Ein Geschäftsanteil beträgt 500 EUR. Ein Mitglied kann maximal 15 Geschäftsanteile leisten. Bei Gründung der Mitgliedschaft wird ein Eintrittsgeld von 100 EUR fällig.

Die weiteren Anteile nach m² sind wie folgt gestaffelt:

  • bis 50 m² = 1 weiterer Anteil je 500 EUR
  • bis 70 m² = 2 weitere Anteile je 500 EUR
  • bis 90 m² = 3 weitere Anteile je 500 EUR
  • über 90 m² = 4 weitere Anteile je 500 EUR
  • eine Garage = 1 weiterer Anteil je 500 EUR

Auf das Geschäftsguthaben, mit Stand vom 1. Januar des Jahres, wird dem Mitglied, bei entsprechender Geschäftsentwicklung, eine Dividende (Verzinsung) von der Kölner Baugenossenschaft von 1920 eG ausgeschüttet. Sind die Geschäftsanteile nicht voll eingezahlt, wird die Dividende nicht ausgeschüttet, sondern dem Geschäftsguthaben zugeschrieben.

Die Rechte und Pflichten eines Mitglieds sind unter dem Punkt IV. „Rechte und Pflichten der Mitglieder“, §§13ff, geregelt. Während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses muss die Mitgliedschaft bestehen. Bei Kündigung des Mitglieds erhält es das Geschäftsguthaben, nach Ablauf der in der Satzung geregelten Kündigungsfrist, zurück.

Ein Auszug bei der KBG1920, sprich Ihre Kündigung des Mitverhältnisses, muss nicht einhergehen mit der Kündigung Ihrer Geschäftsanteile. Sie können weiterhin Mitglied der Kölner Baugenossenschaft von 1920 eG bleiben, die Geschäftsanteile „stehen lassen“ und ggf. später erneut eine Wohnung aus dem Bestand anmieten. Sie würden von der Dividende auf das Geschäftsguthaben profitieren. Mit Zustimmung des Vorstandes ist eine Übertragung des Geschäftsguthabens möglich.

Alle Formalien zur Mitgliedschaft sind in der Satzung geregelt:

Mitglied kann maximal 15 Geschäftsanteile leisten. Bei Gründung der Mitgliedschaft wird ein Eintrittsgeld von 100 EUR fällig.

Sie haben Fragen?

Sprechen Sie mich an.

Herr Fabian Biskup

Telefon: 0221 37647-14

E-Mail: biskup@kbg1920.de